e-Call? Was ist denn das?
Seit einigen Jahren ist es für die KFZ-Hersteller per EU-Verordnung 2015/758 Pflicht, ihre Neufahrzeuge mit dem sog. e-Call System auszustatten. Der e-Call soll im Falle eines schweren Verkehrsunfalls über das Mobilfunknetz automatisch einen Notruf in Form eines Datensatzes absetzen. Dieser automatisierte Notruf beinhaltet z. B. den Zeitpunkt des Unfalls, Auslöseart, Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), Antriebsart, Fahrzeugposition (und zuletzt bekannte Fahrzeugpositionen), Fahrtrichtung, Anzahl Insassen und ggf. optionale Zusatzinformationen. Des weiteren wird versucht eine Sprachverbindung zwischen Fahrzeug und Leitstelle aufzubauen.
Es soll wertvolle Zeit zwischen Unfallgeschehen und Notruf gespart werden. Die automatische Übermittlung der Informationen trägt auch dazu bei, dass sich die Rettung z. B. aufgrund von schlechten Sprachkenntnisse oder ungenauen Ortsangabe unnötig verzögert. Bei kleineren Parkremplern, etc. löst das e-Call System dagegen keinen Notruf aus.
Man stelle sich beispielsweise einen Verkehrsunfall auf einer abgelegen Strecke vor. Hier kann es durchaus vorkommen, dass es Stunden bis Tage dauert, bis ein Fahrzeug das von der Straße abgekommen ist gefunden wird.
Der e-Call kann aber z. B. im Falle eines medizinischen Notfalls auch manuell ausgelöst werden.
In unserer regional ansässigen Autoindustrie werden solche e-Call Systeme, die sich tief in der Fahrzeugelektronik befinden entwickelt, hergestellt und getestet. Leider kam es schon mehrmals vor, dass die Entwicklungsgeräte und Prüfstände in den Laboren einen „scharfen“ Notruf abgesetzt haben, ohne dass es tatsächlich einen Unfall gegeben hat. Das ist zwar für die Rettungskräfte ärgerlich – im Großen und Ganzen ist der e-Call aber dennoch eine gute Sache.